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Öffentliches Auftragswesen / Vergaberecht
...bezieht sich auf den Prozess, wie diese Institutionen Produkte und Dienstleistungen von externen Anbieter*innen erwerben. Dieser Prozess muss transparent, fair und wettbewerbsorientiert sein, um sicherzustellen, dass öffentliche Gelder effizient verwendet werden und Chancengleichheit für Lieferant*innen besteht.

Beispiele:
  • Voreingenommene Auswahl: Wenn eine Universität einen Auftrag ohne ausreichende Wettbewerbsprinzipien vergibt, zum Beispiel indem sie gezielt einen bestimmten Anbieter*innen bevorzugt, ohne anderen die Möglichkeit zu geben, ein Angebot einzureichen.
  • Mangelnde Transparenz: Wenn der Auswahlprozess und die Entscheidungskriterien für die Vergabe von Aufträgen nicht klar und transparent kommuniziert werden, kann dies zu Ungewissheit und Spekulationen über mögliche Begünstigung führen.

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    Christian Kollarits
    Interne Revision
    DD
    Dipl.-Kff. Dagmar Brunbauer
    Leitung Interne Revision

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